Bessere Vollstreckbarkeit der Schulden von Wohnungseigentümern

14.11.2017

Ab dem 1. Dezember 2017 tritt eine Novelle der Zivilprozessordnung, des Insolvenzgesetzes und Zwangsversteigerungsgesetzes in Kraft, die die Position der Wohnungseigentümergemeinschaften beim Zwangsverkauf der Wohnungen von schuldenden Eigentümern verbessert.

Durch die Novelle wird eine neue Gläubigerklasse für die Wohnungseigentümergemeinschaften eingeführt. Diese Gläubigerklasse wird bei der Auszahlung des Verkaufsertrags den Hypothekargläubigern und anderen gesicherten Gläubigern übergeordnet. Die Voranstellung der Wohnungseigentümergemeinschaften betrifft jedoch nur ein Zehntel des Ertrags des Zwangsverkaufs. Außerdem dürfen auf diese Weise bei einer Zwangsvollstreckung nur diejenigen Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaften geltend gemacht werden, die bereits vor dem Gericht geklagt wurden. Trotzdem bringt die Novelle einen bedeutenden Fortschritt in den Rechten der Wohnungseigentümergemeinschaften.