Austausch von Aufzügen im Haus mit Eigentumswohnungen

17.10.2017

Das Oberste Gericht hat in seiner Entscheidung vom 27.06.2017, Az. 26 Cdo 2657/2016, die Frage behandelt, ob der Austausch von Aufzügen im Haus mit Eigentumswohnungen eine insofern wichtige Angelegenheit darstellt, dass sie gemäß § 1209 Abs. 1 BGB gerichtlicher Überprüfung unterliegt.

Die Antwort des Gerichtes lautet, dass die Entscheidung der Eigentümerversammlung bezüglich des Austausches der Aufzüge durch Gerichte überprüft werden darf. Die Situation sei ähnlich wie beim Austausch von Fenstern, der gemäß kontanter Rechtsprechung der gerichtlichen Überprüfung auch unterliege. Dabei dürfe nicht nur der Beschluss über den Austausch selbst, sondern auch der Beschluss, durch den der entsprechende Werkvertrag genehmigt wurde, angefochten und überprüft werden.