Aufhebung der Grunderwerbsteuer

30.10.2020

Die Grunderwerbsteuer hat 4% des gesamten Kaufpreises betragen. Es bedeutet, dass in Praxis der Käufer zum Zahlen der Grunderwerbsteuer nicht mehr verpflichtet wird. In der Gesetzessammlung veröffentlicht am 25. September 2020, die Aufhebung der Steuer wird retroaktiv geltend gemacht – die Steuerpflicht betrifft nicht die Eintragungen des Eigentums, die im Kataster seit Dezember 2019 und später durchgeführt wurden. 

Es wird auch sogenannter Zeittest zur Befreiung des Einkommens aus dem Immobilienverkauf geändert. Für erworbene, nicht zum eigenen Wohnen bestimmte Immobilien verlängert sich die Frist zur Befreiung ihres Verkaufs von der Einkommensteuer von 5 auf 10 Jahre. Diese Änderung wird die erst ab dem 1. Januar 2021 erworbene Immobilien betreffen. 

Diese Änderungen wurden mit dem Zweck angenommen, den Immobilienmarkt inbegriffen Erwerb von eigenem Wohnen zu unterstützen und den Raum für spekulative Käufe der Immobilien zu beschränken. In der Vergangenheit wurden schon einige Versuche um die Aufhebung der Grunderwerbsteuer unerfolgreich, aber diesmal die COVID-19 Pandemie hat zu der Aufhebung wesentlich beigetragen.