Audioaufnahme als Beweis in den arbeitsrechtlichen Streiten

03.03.2015

Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik hat kürzlich eine interessante Entscheidung (Aktenzeichen:  II. ÚS 1774/14) erlassen, wo sich zu der Zulässigkeit der Audioaufnahme der natürlichen Personen als Beweis vor Gericht geäußert hat.

Das Verfassungsgericht ist der Meinung, dass unter normalen Umständen die willkürliche Audioaufnahme der privaten Gespräche ohne das Wissen ihrer Teilnehmer ein grober Eingriff in ihr Privatleben ist.

Eine andere Stellung hat das Verfassungsgericht zu der Benutzung der Audioaufnahme als Beweis in den Fällen, in denen die heimliche Erwerbung der Audioaufnahme ein Bestandteil der Verteidigung des Opfers einer Straftat ist oder in denen die Audioaufnahme die deutlich schwächere Partei in einer schwerwiegenden Zivilstreitigkeit oder einer Arbeitsstreitigkeit benutzt. In solchen Situationen das Verfassungsgericht zugibt, dass die Audioaufnahme als Beweis benutzt werden kann. Das Gericht muss aber darüber sorgfältig in jeder konkreten Situation nach der Erwägung aller Umstände und aller berührten Grundrechte und Grundfreiheiten entscheiden.