Arbeitnehmer in Aufsichtsräten

22.11.2016

Am 9. November 2016 verabschiedete das Abgeordnetenhaus die überhaupt erste Novelle des Gesetzes über die Handelskörperschaften. Zum Inkrafttreten der Novelle sind jedoch noch eine Verabschiedung durch den Senat und Präsidentenunterschrift erforderlich.

Nach der Novelle soll eine Arbeitnehmervertretung in den Aufsichtsräten der Aktiengesellschaften mit über 500 Arbeitnehmern eingeführt werden. Die Arbeitnehmer sollen ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder wählen, die sonstigen zwei Drittel sollen nach wie vor durch die Hauptversammlung gewählt werden. Die durch Arbeitnehmer gewählten Mitglieder im Aufsichtsrat dürfen nur eben Arbeitnehmer der Gesellschaft sein.

Falls die Novelle verabschiedet wird, wird sie binnen zwei Jahre für die betroffenen Gesellschaften verbindlich.