Änderungen im Bereich der berufsärztlichen Dienste

11.07.2017

In der Gesetzessammlung wurde die Novelle des Gesetzes Nr. 373/2011 Slg., über die spezifischen medizinischen Dienstleistungen publiziert. Die Novelle bringt umfangreiche Änderungen im Bereich der ärztlichen Gutachten, der Ausübung der berufsärztlichen Dienste und der Beurteilung der Berufskrankheiten, unter anderem handelt es sich um folgende Änderungen:

Der Arbeitgeber ist neu verpflichtet die Dokumentation über die berufsärztlichen Dienste, die sich nicht zu einzelnen Arbeitnehmern bezieht, zu führen. Der Inhalt dieser Dokumentation ist in einer Ausführungsverordnung geregelt.

Im Fall der vorübergehenden Zuordnung eines Arbeitnehmers der Arbeitsagentur zu dem Nutzer, ist die Agentur berechtigt die berufsärztlichen Dienste für Ihre Arbeitnehmer mit Hilfe von dem Dienstleister für berufsärztliche Dienste des Nutzers zu sichern. Die Bedingungen der Gewährung der berufsärztlichen Dienste für die Arbeitnehmer der Agentur werden in dem schriftlichen Vertrag über die vorübergehende Zuordnung eines Arbeitnehmers der Arbeitsagentur laut dem Arbeitsgesetzbuch festgestellt.

Bezüglich des ärztlichen Gutachtens, die Novelle des Gesetzes führt die Möglichkeit des Verzichtes des Rechtes auf die Überprüfung des ärztlichen Gutachtens ein.