Änderungen des tschechischen BGBs in Bezug auf das gesetzliche Vorkaufsrecht

21.05.2019

Die Wiedereinführung eines unbeschränkten gesetzlichen Vorkaufsrechts der Miteigentümer von Immobilien mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 hat zu praktischen Problemen insbesondere bei der Übertragung von Eigentumsrechten an Garagenplätzen, Grundstücken und Kellern, die sich im Miteigentum aller Eigentümer der Wohneinheiten im Gebäude befinden, geführt.

Am 4. Februar 2019 wurde von der Regierung eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs verabschiedet, die unter bestimmten Umständen eine Ausnahme aus dem Vorkaufsrecht für Miteigentumsanteile zulässt und die vorgenannte Problematik beziehend der Übertragung des Eigentumsrechts regelt.

Diese Änderung soll am 01.01.2020 in Kraft treten. Ob die Änderung des BGBs in der derzeit verfügbaren Form übernommen wird, hängt nun vor allem vom darauffolgenden Gesetzgebungsverfahren ab.