Änderung der Höhe des Mindestlohns

01.09.2015

Das Kabinett der Tschechischen Republik hat eine neue Regierungsverordnung verabschiedet, die die Regierungsverordnung Nr. 567/2006 Slg., über den Mindestlohn, über die niedrigsten Niveau des garantierten Lohns, über die Definition der erschwerten Arbeitsumgebung und über die Höhe des Lohnzuschlags zur Arbeit in der erschwerten Arbeitsumgebung, ändert.

Ab 01.01.2016 wird der Mindestlohn für die wöchentliche Arbeitszeit im Umfang von 40 Stunden CZK 9.900,- pro Monat oder CZK 58,70 pro Stunde sein.

Gleichzeitig ändert sich auch der Mindestlohn für die Arbeitnehmer, den die Invalidenrente zuerkannt wurde. Der Mindestlohn wird für die wöchentliche Arbeitszeit im Umfang von 40 Stunden CZK 9.300,- pro Monat oder CZK 55,10 pro Stunde sein.

Im Zusammenhang mit dieser Änderung kommt es auch zur Erhöhung der niedrigsten Niveaus des gesicherten Lohns, aufgrund deren die einzelnen Arbeitsgruppen nach der Schwierigkeit, Verantwortlichkeit und Anstrengung abgestuft und bewertet werden.