Abfindungszahlungen für befristete und unbefristete Arbeitsverträge
13.08.2019
In der spanischen Justiz entstand die Frage, ob eine höhere Abfindung für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit, eine Diskriminierung gegen befristet angestellte Arbeitnehmer, darstellt. Diese Frage wurde dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt.
Der Europäische Gerichtshof kam zu dem Entschluss, dass eine an unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer höher ausgezahlte Abfindung keine Diskriminierung darstellt. Er begründete es ausschließlich mit Tatsache, dass unbefristete Angestellte keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses erwarten, wobei befristete Angestellte dies tun.